Arbeitsvisum Neuseeland
Informationen zu allen Arten des Neuseeland Arbeitsvisums, Beratungen zum Antrag für ein Arbeitsvisum für Neuseeland
Bitte beachten Sie, dass wir auf unseren Webseiten nur allgemeine Informationen zu Visaanträgen zur Verfügung stellen können. Diese Information werden nach bestem Wissen bereitgestellt, wobei wir nicht die Richtigkeit der Informationen garantieren können. Bitte checken Sie daher die gültigen Visabedingungen immer auf der neuseeländischen Immigration Webseite bevor Sie einen Urlaub in NZ planen oder einen Kurs buchen.
Kostenfreie Erstberatung
Neuseeland Experten bieten einen Rundum Service zum Arbeitsvisum für Neuseeland an, beantworten alle Fragen zur Arbeitserlaubnis und helfen bei der Zusammenstellung aller Bewerbungsunterlagen für eine Arbeitsgenehmigung für Neuseeland.
Arbeitsgenehmigung für Neuseeland
Wer kann in Neuseeland arbeiten?
Allgemein gesprochen darf jeder in Neuseeland arbeiten, der über eine gültige Arbeitserlaubnis (work permit) oder ein Visum verfügt, das automatisch eine Arbeitserlaubnis enthält (zum Beispiel das Working Holiday Visum). Neuseeland ist sehr daran interessiert, gut ausgebildete Fachkräfte und Arbeiter ins Land zu holen.
Welche Arbeitserlaubnis beantragt werden muss, hängt von Eurem Alter, dem Zweck Eures Aufenthaltes und Eurer Tätigkeit ab. Hier findet Ihr eine Übersicht über die häufigsten Visa:
Das Working Holiday Visum
Das Working Holiday Visum ist ab der Einreise nach Neuseeland für 12 Monate gültig. Es erlaubt Reisenden im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, für ein Jahr in Neuseeland zu reisen und zu arbeiten. Es gibt dabei keine Beschränkungen, welche Jobs ausgeübt werden dürfen – je nach Interesse und Arbeitsmarkt ist alles möglich, vom Kiwipflücker bis zur Fachkraft in einem nationalen oder internationalen Unternehmen. Beim Working Holiday Visum handelt es sich um eine offene Arbeitserlaubnis, das heißt Ihr könnt bei jedem beliebigen Arbeitgeber arbeiten und je nach Wunsch Eure Stellen wechseln.
Das Working Holiday Visum kostet derzeit 280 NZ$ und wird nur einmal im Leben ausgestellt. Es ist also nicht möglich, diese Art des Visums für das gleiche Land zweimal hintereinander zu beantragen und so seinen Aufenthalt zu verlängern.
Work permit
Eine andere Möglichkeit in Neuseeland zu arbeiten, bietet eine reguläre Arbeitserlaubnis, die “work permit”. Work permits werden auf Antrag dann ausgestellt, wenn der Bewerber eine Arbeitsstelle vorzuweisen hat und es einen Grund gibt, warum der neuseeländische Arbeitgeber keinen Neuseeländer für diese Stelle einstellen kann. So werden beispielsweise bestimmte Berufe in Neuseeland dringend gesucht, die in der “short term skills shortage list” oder der “long term skills shortage list” aufgelistet sind und für die Unternehmen auch ausländische Bewerber einstellen dürfen, da der Bedarf sonst nicht abgedeckt werden kann. Gelegentlich werden für Berufe, die in Neuseeland sehr dringend gesucht werden, auch “open work permits” genehmigt, bei denen der Bewerber keine konkrete Stelle haben muss, sondern sich frei bei entsprechenden Arbeitgebern bewerben kann.
Auch für weniger reizvolle Jobs wie beispielsweise Putzkraft oder Regalauffüllen im Supermarkt kann prinzipiell eine Arbeitserlaubnis genehmigt werden. Sollte der Job oder Eure Berufsbezeichnung nicht auf einer der shortage-Listen vermerkt sein, könnt Ihr dann eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn Ihr einen neuseeländischen Arbeitgeber findet, der Euch eine Stelle anbietet und schriftlich erklärt, dass er auch nach intensiver Suche keinen neuseeländischen Bewerber gefunden hat, der diese Tätigkeit so gut ausführen kann wie Ihr aufgrund Eurer Eignung und Qualifikation. Dieser Vorgang der Unterstützung durch den Arbeitgeber nennt sich “sponsoring”, hat aber mit finanzieller Unterstützung nichts zu tun.
Die Arbeitserlaubnis, die Ihr dann erhaltet, bezieht sich auf genau diese Stelle. Ihr könnt also nur dann den Arbeitgeber wechseln, wenn Ihr wiederum einen neuen neuseeländischen Arbeitgeber findet, der Euch genauso unterstützt. Wenn Ihr kündigt, ohne eine neue Stelle zu haben, wird die Arbeitserlaubnis automatisch ungültig und Ihr müsst das Land verlassen.
Achtung: Es ist ein Unterschied, ob Ihr ein “work visa” oder eine “work permit” beantragt. Das “work visa” erlaubt die Einreise nach Neuseeland (beziehungsweise die Aus- und Wiedereinreise nach Urlauben) zum Zweck der Arbeit. Die “work permit” gilt nur innerhalb des Landes und ist die tatsächliche Arbeitserlaubnis. Da es nur für sehr spezialisierte Fachkräfte möglich ist, bereits vom Heimatland aus eine “work permit” zu erhalten, könnt Ihr die Arbeitserlaubnis auch dann beantragen, wenn Ihr bereits in Neuseeland seid und eine Stelle gefunden habt.
Arbeitserlaubnis als Partner
Wenn Ihr einen Partner habt, der in Neuseeland studiert, bereits eine gültige Arbeitserlaubnis hat oder gar Neuseeländer ist, könnt Ihr auch eine Arbeitserlaubnis als Partner beantragen. Ihr müsste dann Beweise bringen, dass es sich um eine ehrliche, stabile und langfristige Beziehung handelt. Wird Eure Arbeitserlaubnis bewilligt, richtet sie sich in der Regel nach den Bedingungen der Arbeitserlaubnis Eures Partners und ist für denselben Zeitraum gültig.
Studentenvisum
Studenten an neuseeländischen Universitäten können in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten. Diese Arbeitserlaubnis ist automatisch im Studentenvisum inbegriffen. Die genauen Bedingungen richten sich allerdings nach dem individuellen Aufenthalt, der Art und Dauer des Studiums/Kurses und dem Studienziel.
Gerne beraten wir Euch kostenfrei zu allen Fragen.
Registrierte Education Agents helfen kostenfrei ein Arbeitsvisum für Studenten in Neuseeland zu beantragen.
Bildungsberater kümmern sich kostenfrei sich um die Englischtest, Schulungen und Weiterbildungen damit die Beantragung einer Neuseeland Arbeitserlaubnis ein Erfolg wird.
Registrierte Immigration Agents beraten zu allen Möglichkeiten für ein neuseeländisches Arbeitsvisum
Visum Experten beantworten alle Fragen zur Arbeitsgenehmigung für Neuseeland, helfen bei der Beantragung eines Neuseeland Arbeitsvisums, der Zusammenstellung aller Unterlagen.
Informationen zum Neuseeland Arbeitsvisum
Welches Arbeitsvisum für Neuseeland
Grundsätzlich gilt: Wer in Neuseeland arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum oder eine Arbeitsgenehmigung. Welche Form der Arbeitserlaubnis die richtige ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
Internationale Studenten, die an einer neuseeländischen Universität eingeschrieben sind, dürfen automatisch bis zu 20 Stunden, in den Ferien Vollzeit arbeiten. Studenten brauchen dazu im Gegensatz nicht-studentischer Arbeitssuchender kein verbindliches Stellenangebot einer neuseeländischen Arbeitgebers, sie können mit ihrem Studentenvisum arbeiten, wo sie wollen. Allerdings hängt diese automatische Arbeitserlaubnis davon ab, ob der Studiengang die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Der Kurs muss ein Vollzeit-Kurs oder Vollzeit-Studiengang sein
- Er muss einem Aufbaustudiengang (tertiary education), einem Programm unter dem Skilled-Migrants-Schema oder einer Vollzeitausbildung einer höheren Schule (secondary education, etwa High School Jahr 12 und 13) entsprechen
- Der Hauptzweck des Aufenthaltes muss das Studium sein. Dieses muss primär dazu dienen, die englische Sprache zu erlernen und muss mindestens sechs Monate dauern.
Arbeiten dürfen Studenten allerdings nur als Arbeitnehmer bei einem neuseeländischen Arbeitgeber, nicht etwa als Selbständige.
Steuern zahlen muss jeder, der im Land lebt und arbeitet. Dazu gibt es verschiedene Richtlininen: Wer etwa 183 Tage innerhalb einer 12monatigen Frist im Land aufhält (ACHTUNG: es gilt der Aufenthalt, auch wenn man nicht arbeitet) wird bereits „tax resident“, also Steuerzahler angesehen. Dies gilt auch, wenn man zwischendurch das Land verlässt und wieder einreist.
Wer in Neuseeland arbeitet, muss auch Steuern zahlen. Dazu benötigt jeder eine IRD- Nummer (Inland Revenue ist die neuseeländische Steuerbehörde), die per Formular beantragt wird. Unter dieser Nummer sammelt die Behörde alle Informationen und wertet sie zusammen mit der jährlichen Steuererklärung aus. Das neuseeländische Steuerjahr geht vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres. Working-Holiday-Reisende oder Studenten, die das Land wieder verlassen, haben die Möglichkeit, eine „tax return“ zu beantragen. In diesem Fall (wenn nachgewiesen werden kann, dass man das Land wirklich dauerhaft verlässt) erhält man einen Teil der gezahlten Steuern wieder zurück.
Neuseeland Working Visa
Neuseeland Working Visa - Ein Arbeitsvisum (Work Visa) ist:
Ein Eintrag im Reisepass mit der Erlaubnis nach Neuseeland einreisen zu dürfen. Ein entsprechender Vermerk ermöglicht die Bewilligung einer Arbeitserlaubnis bei der Einreise. Die Ausstellung eines solchen Visa ist sowohl für die einfache, als auch für die mehrfache Einreise möglich.
Eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) ist:
Ein Eintrag im Reisepass mit einer Arbeitserlaubnis in Neuseeland. Er beinhaltet das Ablaufdatum und die Bedingungen zur Arbeitserlaubnis. Solche können sein, die Art der Beschäftigung, Name des Arbeitgebers und der Ort, für den die Erlaubnis gültig ist.
Wann benötige ich ein/e Arbeitserlaubnis/Visum?
Ihr müsst ein Visum oder Arbeitserlaubnis beantragen, wenn ihr:
- im Besitz eines Arbeitsangebotes seid, für das ihr qualifiziert und es keinen gleichwertigen Neuseeländer gibt.
- die "Speziellen Kategorien" oder Austauschprogramme nutzt, die die Regierung gebilligt hat
- euch schon als Besucher in Neuseeland aufhaltet, solltet ihr eine Arbeitserlaubnis beantragen, die vom Tag der Einreise als Besucher und maximal neun Monate gültig ist.
- noch im Besitz einer Arbeitserlaubnis seid und wieder nach Neuseeland einreisen möchtet (Eine gesamte Aufenthaltsdauer ist bis zu vier Jahren möglich).
- Die normale maximale Aufenthaltsgenemigung beträgt drei Jahre vom Tag der ersten Einreise an.
Wie und wo erhalte ich Hilfe?
Immigration Agents helfen Ihnen gerne!
Arbeitsvisum Neuseeland - Studenten
Arbeitsvisum Neuseeland - Studentenvisum
Arbeiten mit dem Studentenvisum in Neuseeland
- Das Arbeiten neben dem Studium ist möglich. Mehr zum Arbeitsvisum für Studenten
- Studierende die einen Degree Studiengang von mehr als zwei Jahren absolvieren, können während des Semesters bis zu 15 Stunden (ab Anfang Juli 2005 bis zu 20 Stunden) pro Woche arbeiten.
- Während der Weihnachtsferien (November bis Februar) können alle Studierenden Vollzeit arbeiten, deren Studiendauer mindestens ein Jahr beträgt.
- Dies muss über eine sogenannte Application for Variation of Conditions (Formular NZIS 1020, Download über diese Seite) beantragt werden.
- Die Student Permit wird dann mit einer Arbeitserlaubnis für die Dauer der Weihnachtsferien versehen. Study Abroad Studenten dürfen i.d.R. in Neuseeland nicht arbeiten.
Arbeitsvisum Neuseeland - Praktikanten
Arbeitsvisum Neuseeland für Praktikanten
Es gibt für Praktikanten unterschiedliche Möglichkeiten, legal in Neuseeland an einem Praktikum teilzunehmen.
Wir beraten unsere Praktikanten und Bewerber zu den Visum Optionen für Neuseeland. Um kostenfreie Infos zu den Visa Arten zu erhalten, klicken Sie bitte hier!
Arbeitsvisum Neuseeland für ein Auslandspraktikum:
Auch ein Praktikum zählt als eine berufliche Tätigkeit. Deshalb müsst ihr ein Arbeitsvisum beantragen, um in Neuseeland ein Praktikum absolvieren zu können, das länger als drei Monate dauert.
Working Holiday Visum:
Für eine Praktikumsaufenthalt macht ein normales Arbeitsvisum erheblich mehr Sinn. Zudem kann ein solches Visum pro Person nur einmal im Leben beantragt werden. Deshalb sollte es nicht unbedingt an einen bloßen Praktikumsaufenthalt „verschwendet“ werden.
Studentenvisum:
Durch unsere Partnerorganisationen ist es möglich als Student ein Praktikum zu absolvieren.
Erhaltet von uns einige sinnvolle Internetadressen, wo ihr weitere Informationen zu den Visabestimmungen erhaltet und das Visa auch beantragen könnt.
Neuseeland Arbeitserlaubnis - Wer kann in Neuseeland arbeiten? Wir helfen euch dabei eine Arbeitserlaubnis für Neuseeland zu beantragen.
Neuseeländisches Arbeitsvisum
Ein Neuseeland Arbeitsvisum und gültiger Reisepass sind Voraussetzung für die Einreise nach Neuseeland.
Neuseeland Working Visa
Ein Arbeitsvisum (Work Visa) ist ein Eintrag im Reisepass mit der Erlaubnis nach Neuseeland einreisen zu dürfen. Ein entsprechender Vermerk ermöglicht die Bewilligung einer Arbeitserlaubnis bei der Einreise.
Working Holiday Visum
Das Working Holiday Visum ermöglicht es durch Neuseeland zu reisen und nebenbei zu arbeiten.
Arbeitsvisum Neuseeland - Working Holidays, Backpacker
Arbeitserlaubnis Neuseeland - Working Holidays
Um in Neuseeland zu arbeiten, braucht man eine Arbeitserlaubnis, ein Work Visa. Junge Leute bis 30 können ein Working Holiday Visum für die Dauer eines Jahres beantragen .... Es besteht auch die Möglichkeit, neben dem Studium in Neuseeland für begrenzte Zeit zu arbeiten..., aber wer länger in Neuseeland arbeiten möchte, wird ein Work Visa beantragen müssen, also eine Arbeitserlaubnis.
Die Beantragung eines Work Visas für Neuseeland setzt voraus, dass ein Stellenangebot von einem neuseeländischen Arbeitgeber vorliegt und der Arbeitnehmer die entsprechende Qualifikation und Arbeitserfahrung nachweisen kann. Zusätzlich muß nachgewiesen werden, dass kein geeigneter Neuseeländer gefunden werden kann, der die angebotene Stelle besetzen könnte. Diesen Nachweis nennt man Labourmarket Shortages Test. Ein Labourmarket Shortages Test kann in manchen Fällen entfallen, wenn die betreffende Qualifikation auf einer der beiden Skill Shortages Listen verzeichnet ist. Diese Listen werden ständig entsprechend der Arbeitsmarktlage angepasst und halbjährlich veröffentlicht.
Grundätzlich gilt: Wer gesund ist, keine Vorstrafen hat und eine gute berufliche Ausbildung nachweisen kann, wird einen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis stellen können, sobald ein neuseeländisches Stellenangebot vorliegt.
Aber genau hier liegt das Problem: Neuseeländische Arbeitgeber sind gesetzlich gehalten, nur solche Arbeitnehmer einzustellen, die eine gültige Arbeitserlaubnis nachweisen können. Solange kein wirksames Work Visa vorliegt, ist es nahezu unmöglich ein Arbeitsangebot zu bekommen.
Auf der anderen Seite kann ein Work Visa nur beantragt werden, wenn dem Antrag ein Stellenangebot beigefügt werden kann. Der Arbeitssuchende befindet sich in einer typischen Catch22 Situation, auch vergleichbar mit der Problematik, was war zuerst da, die Henne oder das Ei?
Bei New Zealand Immigration Concepts haben wir ein Konzept erarbeitet, das wirkungsvoll bei der Bewältigung der Catch22 Situation hilft:
Wir haben jobs4migrants ins Leben gerufen, einen Jobsearch Service for Skilled Migrants, der Einwanderern bei der Arbeitssuche in Neuseeland hilft. Die Unterstützung durch jobs4migrants kann bereits vor der Einreise nach Neuseeland beginnen und erstreckt sich bis zum Zeitpunkt der Erteilung der Arbeitserlaubnis.
Wenn alle Vorbereitungen für die Stellensuche in Neuseeland getroffen wurden, d.h. alle Bewerbungsunterlagen für die Stelle zusammengestellt sind und alle Dokumente für die Beantragung des Work Visas bereit liegen, können die Jobsearch Spezialisten von jobs4migrants Hand in Hand mit den lizensierten Einwanderungsberatern bei New Zealand Immigration Concepts an der Überwindung der Catch22 Situation arbeiten.
Diese Arbeitsweise hat sich als überaus wirkungsvoll erwiesen und bereits einer Vielzahl unserer Einwanderer den Einstieg in den neuseeländischen Arbeitsmarkt ermöglicht.
New Zealand Immigration Service wird gerne kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen auf Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Neuseeland prüfen und Ihnen dann einen Vorschlag zu einer möglichen Vorgehensweise machen.
Bitte sprechen Sie uns auch gerne zu unserem jobs4migrants Service an: Neuseeland Auswanderung
Arbeitserlaubnis für Neuseeland
- Altersbeschränkung: 18 -30 Jahre
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Englische Sprachkenntnisse, ansonsten dürfte die Jobsuche sich eher schwierig gestalten.
- Körperlich und gesundheitlich in gutem Zustand
- Flexibel, freundlich, belastbar
- Eigenkapital von etwa 4200 NZ$ (ca. 2300 Euro) verfügen, um beispielsweise Hin- und Rückflug und die ersten Tage vor Ort finanzieren zu können
Neuseeland Arbeitsvisum - Saisonarbeiter
Neuseeland Arbeitsvisum für Saisonkräfte
Das neuseeländische Innenministerium erteilt seit Sonder-Aufenthaltsgenehmigungen für Saisonkräfte im Garten- und Weinanbau. Dieses spezielle Arbeitsvisum für Neuseeland ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Weitere Infos gibt es direkt bei uns.