Besuchervisum Neuseeland - Touristenvisum Neuseeland
Besuchervisum Neuseeland
Touristenvisum für Neuseeland
Sie können in Neuseeland bis zu drei Monate problemlos mit einem Touristenvisum reisen und studieren. Wenn Sie Ihren Bildungsurlaub oder Auslandssemester Neuseeland gerne etwas länger genießen oder diesen vielleicht sogar mit einem Nebenjob vor Ort unterstützend finanzieren und um praktische Erfahrungen ergänzen möchten, können Sie entweder ein Studentenvisum oder ein Work and Holiday Visum beantragen.
Das Team von gotonewzealand.de berät Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Sprachschule und unterstützt Sie auch beim Visumsantrag sowie der gesamten Organisation Ihres Auslandsstudium Neuseeland.
Unsere Serviceleistungen sind für Sie kostenlos, da diese durch die Gebühren, welche die Sprachschulen in Neuseeland erheben, abgedeckt sind.
Informieren und bewerben Sie sich über unsere Work and Travel Berater und erhalten Sie eine kompetente Beratung und umfassende Betreuung gratis.
Bitte beachten Sie, dass wir auf unseren Webseiten nur allgemeine Informationen zu Visaanträgen zur Verfügung stellen können. Diese Information werden nach bestem Wissen bereitgestellt, wobei wir nicht die Richtigkeit der Informationen garantieren können. Bitte checken Sie daher die gültigen Visabedingungen immer auf der neuseeländischen Immigration Webseite bevor Sie einen Urlaub in NZ planen oder einen Kurs buchen.
Neuseeland Besuchervisum
Visitor Visa New Zealand
Bleibt man länger als 3 Monate, kann man ein sogenanntes Besuchervisum beantragen, dass einen Aufenthalt von bis zu 9 Monaten in Neuseeland ermöglicht, welchen man innerhalb von 18 Monaten antreten muss. Eine Verlängerung um 3 Monate auf 12 Monate Aufenthalt ist möglich und sollte rechtzeitig vor Ablauf des Visitor Visums beantragt werden.
Sie können einen weiteren Aufenthalt von 3 Monaten beantragen und Ihren Aufenthalt auf 12 Monate verlängern, welchen man innerhalb von 24 Monaten antreten muss, wenn folgende Punkte zutreffen :
- Sie benötigen mehr Zeit um Ihre touristische Reiseroute zu vervollständigen.
- Sie können Neuseeland aus Gründen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, nicht verlassen
- Sie haben sich zum ersten Mal um einen Wohnsitz beworben.
Um einen weiteren Aufenthalt von 3 Monaten zu beantragen, müssen Sie finanziell abgesichert sein und während Ihres Aufenthalts nicht gearbeitet oder studiert haben und nicht gesponsert wurden sein.
Es liegt dann in der Entscheidung des Immigration Beamten, ob die Verlängerung des Touristenvisums um 3 Monate genehmigt wird oder nicht.
Hat man das Visum bereits auf 12 Monate verlängert, muss man bis zum Antrag der nächsten Einreisegenehmigung mindestens 12 Monate warten.
Das Besuchervisum kann man auf der Seite der Neuseeländischen Botschaft (deutsche Staatsbürger) und über die jeweiligen Generalkonsulate beantragen. Letzteres gilt für Österreicher und Staatsbürger der Schweiz. Das Besuchervisum (online) kostet 211 NZ$.
Zuerst benötigt man ein Formular für das sogenannte Visitor Visum, welches man sich auf der Seite der neuseeländischen Botschaft beziehungsweise der Immigrationsbehörde herunterladen kann. Sie können das Visum auch online beantragen.
Falls man sich bei einigen Dingen unsicher ist, kann man ebenso auf diesen Seiten weiteres Informationsmaterial dazu einsehen.
Zusammen mit dem ausgedruckten und ausgefüllten Formular muss man
- seinen Reisepass (keine Kopien!),
- einen Scheck mit der Antragsgebühr,
- den Nachweis über die vorhanden Geldmittel (z.B. Kontoauszug)
- sowie den Beleg über das Rückreisedatum in das eigene Heimatland in Form des Rückflugtickets beziehungsweise Weiterreisetickets einreichen.
Dies alles schickt man an die neuseeländische Botschaft mit einem frankierten Rückumschlag (bitte als Einschreiben!) und Passbild. Zur eigenen Sicherheit sollte man alle Unterlagen als Einschreiben verschicken.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Wochen. Der Hauptunterschied zum Working Holiday Visa besteht darin, dass man mit dem Visitor Visa nicht erlaubt ist, ein Arbeitsverhältnis in Neuseeland aufzunehmen. Dies schließt die Tätigkeit als Au-pair und Arbeit ohne Bezahlung mit ein!